EBCO: Die griechische Regierung muss ihre Versprechen bezüglich der Menschenrechte von Kriegsdienstverweigerern einhalten

Das European Bureau of Conscientious Objection- EBCO (Europäisches Büro für Kriegsdienstverweigerung) hielt letzte Woche seine Frühjahrs-Mitgliederversammlung im Friedenshaus in Brüssel ab. Es nahmen die WRI und Verweiger*innen und Aktivist*innen aus Belgien, Katalunien, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Italien, der Türkei und Großbritannien teil. Der Vorstand von EBCO wiederholte seine Aufforderung an die griechische Regierung, ihre Versprechen zu halten, Mängel in der Gesetzgebung und bei den Verfahren bezüglich Kriegsdienstverweigerung auszubessern.

Im November 2016 hatte eine EBCO Delegation, angeführt von Vizepräsidet Sam Biesemans, den Stellvertretenden Verteidigungsminister, Herrn Dimitrios Vitsas, in Athen getroffen. Wie die Delegation berichtete, erkannte der Stellvertretende Minister die bestehenden Probleme an und drückte seine Absicht aus, dem Parlament einen Gesetzentwurf speziell zur Kriegsdienstverweigerung vorzulegen. In seiner Presseerklärung sagte der EBCO Vorstand, dass er „den Prozess sorgfältig beobachten“ wird. Er bot auch den griechischen Behörden seine Unterstützung dabei an, ihre Regelungen für KDV den europäischen und internationalen Menschenrechtsstandards anzupassen.

Hier geht es zu dem EBCO-Statement (in Englisch): http://www.ebco-beoc.org/node/421 

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