Südkoreas KDVer bei der UNO: eine Kette von Erfolgen

Die südkoreanischen KDVer sind bei der Nutzung des Menschenrechtssystems der Vereinten Nationen sehr erfolgreich gewesen, auch wenn sie bisher die Anerkennung des Rechts auf KDV im eigenen Land nicht erreicht haben.

Dabei waren insbesondere Minbuyn Lawyers for a Democratic Society sehr bedeutet. Sie reichten bei der UN-Menschenrechtskomission und dem Menschenrechtskomitee mehrere Berichte ein, einer davon in Kooperation mit der War Resisters' International (siehe /news/2004
/korea04-en.htm). 
Im Jahr 2006 führte diese Arbeit zu Resultaten. In den „abschließenden Beobachtungen“ schrieb das Menschenrechtskomitee, dass Südkorea „alle notwendigen Massnahmen ergreifen (soll), um das Recht von KDVern, vom Kriegsdienst zu befreit werden, anzuerkennen“.

Nur wenig später gab es einen weiteren Erfolg. In einer bahnbrechenden Entscheidung zu zwei individuellen Beschwerden südkoreanischer KDVer kam das Menschenrechtskomitee zu dem Schluss, dass die Nichtanerkennung des Rechts auf KDV eine Verletzung von Artikel 18 des Internationalen Paktes zu bürgerlichen und politischen Rechten darstellt. Diese Entscheidung ist nicht nur für Südkorea wichtig, sondern für KDVer in allen Ländern, die den Zivilpakt unterzeichnet haben – derzeit spielt sie eine wichtige Rolle bei einer Verfassungsbeschwerde bezüglich des Militärdienstgesetzes Kolumbiens vor dem Verfassungsgericht Kolumbiens.

Derzeit sind etwa 500 weitere individuelle Beschwerden von südkoreanischen KDVern vor dem Menschenrechtskomitee anhängig. Eine Entscheidung dieser Fälle wird den Druck auf die koreanische Regierung, das Recht auf KDV anzuerkennen, weiter erhöhen.

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