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Griechenland bricht europäischen Konsens

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Amnesty International, European Bureau for Conscientious Objectors und War Resisters' International

„Es ist höchste Zeit, dass die griechischen Behörden europäische und internationale Standards und Empfehlungen einhalten und respektieren. Jegliche Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern sowie ihre Verhaftung und die Verletzung ihrer Menschenrechte ist zu beenden." Dies erklärten die drei internationalen Organisationen heute, während sie im schärfsten Ton die jüngste Welle von Haftstrafen gegen Verweigerer in Griechenland verurteilten. „Die griechische Regierung kann ihre Augen nicht länger vor diesem Problem verschließen", betonten sie.

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist ein legitimer Ausfluss des grundlegenden Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, wie es in internationalen Menschenrechtsverträgen verankert ist, denen Griechenland beigetreten ist, einschließlich der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

„Griechenland darf nicht weiter Menschen verurteilen, die ihr Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung wahrnehmen. Wir fordern die griechische Regierung auf, sofort die Verfolgung aller Kriegsdienstverweigerer zu beenden und deren zivile und politische Rechte wiederherzustellen. Die Vorschriften zur Kriegsdienstverweigerung  sind in Einklang zu bringen mit europäischen und international anerkannten Standards und Empfehlungen (der Vereinten Nationen, des Europäischen Parlaments, des Europarats und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) sowie mit den Empfehlungen des griechischen Ombudsmanns und der nationalen griechischen Kommission für Menschenrechte", erklärten amnesty international, das European Bureau for Conscientious Objectors und die War Resisters' International.

Erst kürzlich, im März 2005, forderte das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen Griechenland auf, die Situation der Kriegsdienstverweigerer zu verbessern. Es stellte fest: „Das Komitee ist besorgt darüber, dass der alternative Dienst der Kriegsdienstverweigerer sehr viel länger dauert als der Militärdienst und dass die Antragsprüfung für diesen Dienst ausschließlich der Kontrolle des Verteidigungsministeriums untersteht. Die Regierung soll sicherstellen, dass die Länge des Ersatzdienstes gegenüber dem Militärdienst keinen bestrafenden Charakter hat, und berücksichtigen, dass die Antragsprüfung für Kriegsdienstverweigerer durch zivile Behörden erfolgt."

Dennoch wurden im Mai 2005 vier weitere Kriegsdienstverweigerer zu Haftstrafen zwischen 6 und 24 Monaten verurteilt, wobei einer von ihnen 11 Tage im Gefängnis auf seine Verhandlung warten musste. Alle haben Berufung gegen ihre Urteile eingelegt und warten auf die Berufungsverhandlungen.

Hinzuzufügen ist, dass die Kriegsdienstverweigerer Lazaros Petromelidis und Giorgos Monastiriotis wiederholt von Militärgerichten wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung zu hohen Haftstrafen verurteilt wurden.

Ergänzend ist hinzuzufügen, dass sowohl Lazaros Petromelidis wie auch Giorgos Monastiriotis regelmäßig zum Militärdienst einberufen werden. Nach jeder Weigerung, dieser Aufforderung nachzukommen, wird gegen sie ein neues Verfahren wegen Befehlsverweigerung beziehungsweise Desertion eröffnet. Das verletzt Artikel 14 Absatz 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, in dem es heißt: „Niemand darf wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits nach dem Gesetz und dem Strafverfahrensrecht des jeweiligen Landes rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, erneut verfolgt oder bestraft werden."

amnesty international, European Bureau for Conscientious Objectors und War Resisters' International: Greece has Broken European Consensus - Joint Public Statement. 31. Mai 2005.

Übersetzung: Peter Gramlich, Rudi Friedrich