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das zerbrochene Gewehr Nr.76, November 2007

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1. Dezember - Tag der Gefangenen für den Frieden

AntimilitaristInnen in der Türkei unterstützen

Im Januar 2006 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg über den Fall des türkischen Kriegsdienstverweigerers Osman Murat Ülke, der zwischen 1997 und 1999 etwa 2&fraq12; Jahre aufgrund mehrfacher Verurteilungen wegen „Ungehorsams" in verschiedenen Militärgefängnissen verbracht hat. Die Entscheidung des Gerichtshofes: „Die zahlreichen strafrechtlichen Anklagen gegen den Antragsteller, die kumulierenden Effekte der verhängten Strafen, die sich daraus ergaben, und der permanente Wechsel zwischen Zeiten der Anklage und der Strafverbüßung, zusammen mit der Möglichkeit, dass er bis ans Ende des Lebens der Strafverfolgung ausgesetzt sein würde, [...] waren mehr dazu kalkuliert, die intellektuelle Persönlichkeit des Antragstellers zu unterdrücken, und in ihm Gefühle der Angst, Pein, und Verletzlichkeit auszulösen, dazu geeignet ihn zu erniedrigen und zu entwürdigen, und seinen Widerstand und Willen zu brechen.

Das klandestine Leben, das fast einen „zivilen Tod" darstellte, welches der Antragsteller zu führen gezwungen war, war mit dem Strafregime einer demokratischen Gesellschaft unvereinbar."

Zusammengefasst stellte dies eine Verletzung des Artikels 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention dar.

Soweit, so gut, könnte man meinen. Nach mehr als sieben Jahren hat der Fall ein Ende. Doch dem ist leider nicht so. Osman Murat Ülke lebt noch immer „illegal", auch wenn er die Entschädigung erhalten hat. Und im Juni 2007 erhielt er erneut einen Haftbefehl: er solle doch bitte noch eine Reststrafe von 1999 absitzen. Auf einen Antrag von Osman Murat Ülkes Anwältin, den Haftbefehl doch aufgrund des EGMR-Urteils aufzuheben, entschied das Militärgericht in Eskisehir: mit dem Haftbefehl ist alles in Ordnung, denn der EGMR hat ja keine Neuverhandlung angeordnet. Damit sind die alten Urteile gültig - selbst wenn dies eine Verletzung des Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt.

Diese eindeutige Missachtung des EGMR durch ein türkisches Militärgericht kommt nicht von ungefähr: mit dem Akt der Kriegsdienstverweigerung greifen die türkischen KDVer den Kern des türkischen Militarismus an.

Militarismus als Staatsdoktrin

Militarismus ist das bedeutendste Gründungsprinzip der türkischen Republik, an Bedeutung höchstens vergleichbar mit dem Laizismus, dessen selbst-ernannter Hüter wiederum das Militär ist. Die türkische Republik wurde am 23. Oktober 1923 nach einem vierjährigen „Unabhängigkeitskrieg" unter Führung von Mustafa Kemal Atatürk von Atatürk gegründet. Der neue türkische Staat führte eine Reihe von Reformen durch, um die Macht des Islam zu brechen und die Türkei zu „modernisieren" - sprich „verwestlichen": die Einführung des europäischen Kalenders (1926), der Wechsel vom arabischen zu einem auf dem europäischen Alphabet basierendem Alphabet (1928), ein neues Zivil- und Strafrecht basierend auf dem schweizerischen und italienischem Recht (1926), unter anderen. Doch der neue türkische Staat war weit davon entfernt, demokratisch zu sein: „Von der Verkündung des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Ordnung im März 1925 an war die Regierung der Türkei ein autoritäres Ein-Parteien-Regime, und, um es nicht zu gut darzustellen, eine Diktatur." (Zürcher)

Doch diese Reformen gingen mit der Schaffung des „Mythos der Militärnation" (Altinay) einher, mit der Wehrpflicht für Männer als zentrales Element. So schnell wie praktisch möglich - mit der ersten Volkszählung von 1927 - führte die neue türkische Republik die Wehrpflicht ein, und vervielfachte die Truppenstärke von 1922 ca. 78.000 auf 800.000 Soldaten 1939/40. Dies ging einher mit der Schaffung des Mythos des „jeder (männliche) Türke ist als Soldat geboren" - heute tief in der türkischen Mehrheitskultur verankert.

Bis heute spielt das Militär im öffentlichen und politischen Leben des Landes eine wichtige Rolle. Seit Gründung der türkischen Republik hat das Militär dreimal die Macht im Land übernommen (1960, 1971, 1980), und mehrere „stille Putsche" durchgeführt, in denen es der zivilen politischen Elite seinen Willen aufgezwungen hat. Entsprechend der türkischen Verfassung untersteht der Generalstab nicht dem Verteidigungsministerium - er hat sich mit diesem nur abzustimmen.

Die Ereignisse diesen Jahres um die Wahl des neuen türkischen Präsidenten Abdullah Gül - Mitglied der moderat-islamischen Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (AKP) - haben nicht nur den Machtkampf zwischen dem Militär als selbsternannter Hüter der Prinzipien Atatürks und einem an Stärke gewinnenden modernisierten und moderaten Islam in der Türkei deutlich gemacht, sondern auch den Machtkampf zwischen dem Militär und zivilen Institutionen allgemein.

Die kurdische Frage

Der kemalistische türkische Nationalismus ist von der multi-ethnischen Realität in der Türkei weit entfernt. In den letzten Monaten hat das Thema des armenischen Genozids von 1919, und das Wieder-Erstarken der kurdischen Guerilla der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) für Nachrichten gesorgt.

Seit 1980 hat die PKK einen Guerilla-Krieg gegen den türkischen Staat geführt, zunächst mit dem Ziel kurdischer Unabhängigkeit, heute mit dem Ziel von Autonomie innerhalb des türkischen Staates. Das türkische Militär hat darauf mit einem totalen Krieg in den kurdischen Provinzen, dem Ausrufen des Notstandes, und einer Politik der ethnischen Säuberung reagiert. 1999 gelang es der Türkei Abdullah Öcalan, damals Chef der PKK, gefangen zu nehmen. Er wurde zum Tode verurteilt, und die Strafe wurde später in lebenslange Haft unter erschwerten Bedingungen umgewandelt.

Auch wenn das einen schwerwiegenden Schlag für die PKK darstellte, so hat sich diese mittlerweile davon erholt und sich neu formiert. Die jüngsten Angriffe auf türkischem Gebiet, und die Gefangennahme von acht Soldaten durch die PKK, die in diesem Falle aus dem Norden Iraks heraus operierte, führten zu Spannungen zwischen der Türkei und Irak - und schließlich auch zwischen der Türkei und ihren NATO-Verbündeten, insbesondere den USA und Großbritannien.

Während diese Ausgabe des Zerbrochenen Gewehrs in Druck geht hat die Türkei 100.000 Soldaten an der Grenze zu Irak in Stellung gebracht, bereit in den Irak einzumarschieren, um den „Terrorismus auszurotten". Erste Luftangriffe auf irakisches Gebiet gab es bereits. Zu Anfang war die AKP-Regierung gegen eine militärische Lösung, doch die Macht des Militärs in der Türkei zwang die Regierung die Position des Militärs zu übernehmen - oder von den durch das Militär dominierten Ereignissen überrannt und an den Rand gedrängt zu werden. Jetzt nimmt die Regierung öffentlich eine extrem harte Position ein. Kurz vor Redaktionsschluss hat die Türkei gerade einen Lösungsvorschlag der irakischen Regierung abgelehnt.

Andreas Speck

Literatur:

Ayse Gül Altinay: The Myth of the Military-Nation. Militarism, Gender, and Education in Turkey. New York, 2004

Erik Jan Zürcher (ed.): Arming the State: Military Conscription in the Middle East and Central Asia 1775-1925. London und New York, 1999

Editorial

Willkommen zu dieser Sonderausgabe des Zerbrochenen Gewehrs zum 1. Dezem- ber, dem Tag der Gefangenen für den Frieden. Dieses Jahr ist unser Schwerpunktthema die Situation in der Türkei. Wir haben dazu vor der derzeitigen Eskalation des türkisch-kurdischen Konfliktes entschieden, ein Konflikt, der erneut die Macht des Militärs in der Gesellschaft und Politik der Türkei deutlich macht. Eine Institution, die über allem steht - der Regierung, der Verfassung, und internationalen Menschenrechtsstandards.

Während derzeit - unseres Wissen - kein politischer KDVer oder anderer Gefangener für den Frieden eine Haftstrafe verbüßt, so kann sich das jederzeit ändern. Seit 1989 haben mehr als 60 Personen öffentlich ihre Kriegsdienstverweigerung erklärt (diese Zahl beinhaltet nicht die Zeugen Jehovahs oder andere religiöse Verweigerer), und zahlreichen AktivistInnen und JournalistInnen drohen Gefängnis, weil sie sich öffentlich gegen Militarismus geäußert haben, oder darüber be- richtet haben. Zwei Kriegsdienstverweigerer - Halil Savda und Enver Aydemir, ein muslimischer Verweigerer - verbrachten dieses Jahr Zeit im Gefängnis und sind derzeit "frei", doch offiziell Deserteure. Andere Verweigerer - Osman Murat Ülke, Mehmet Bal, Mehmet Tarhan, um nur einige zu nennen - befinden sich in einer ähnlichen Situation des "zivilen Todes". Und alle erklärten Verweigerer können jederzeit von der Polizei verhaftet und an "ihre" Einheit übergeben werden.

In dieser Situation des "zivilen Todes" für Kriegsdienstverweigerer ist internationale Un- terstützung dringend geboten. Druck ist sogar notwendig, damit die Türkei eine Entscheidung des Europäischen Ge- richtshofes für Menschenrechte umsetzt, und viel mehr Druck wird nötig sein, damit die Türkei endlich die Rechte der Kriegsdienstverweigerer und AntimilitaristInnen anerkennt.

Die War Resisters' International hat die türkischen KriegsgegnerInnen seit den Anfängen unterstützt. Mit Deiner Hilfe werden wir dies auch weiterhin tun.

Andreas Speck

Artikel 318: die Opposition zum Schweigen bringen

Artikel 318:
(1) Aktivitäten, Aufforderungen und Empfehlungen, die das Volk vom Militärdienst distanzieren oder entsprechende Propaganda werden mit sechs Monaten bis zu zwei Jahren Haftstrafe bestraft.
(2) Falls diese Straftat durch Medien oder Presse begangen wurde, wird die Strafzumessung um die Hälfte erhöht.

Die nicht wirklich geheime Waffe des türkischen Militärs gegen AntimilitaristInnen

Seit den Anfängen der antimilitaristischen Bewegung in der Türkei mussten sich die AntimilitaristInnen nicht nur Sorgen um Anklagen wegen Verweigerung des Militärdienstes sorgen, selbst das öffentliche Auftreten gegen Militarismus konnte zu Anklagen führen. Tatsächlich basierten die ersten Strafverfahren türkischer AntimilitaristInnen auf dem damaligen Artikel 155 des türkischen Strafgesetzbuches, betitelt „Distanzierung des Volkes vom Militär". Kürzlich erhielt dieser Artikel als Teil der Bemühungen, das türkische Strafrecht den Forderungen der Europäischen Union anzugleichen, eine neue Nummer: jetzt ist es Artikel 318. Der Inhalt hat sich aber nicht wesentlich geändert.

Als Tayfun Gönül und Vedat Zencir 1989 zuerst ihre Kriegsdienstverweigerung erklärten, wurden sie nicht für die Verweigerung selbst vor Gericht gestellt, sondern wegen Artikel 155. Ähnlich wurden die ersten KDV-AktivistInnen, KDVer selbst, und JournalistInnen, die diese interviewten, unter Artikel 155 angeklagt und oft verurteilt. Ein wichtiger Fall war in diesem Zusammenhang 1993 der Fall von Erhan Akyildiz und Ali Tevfik. Beide wurden angeklagt, weil sie am 8. Dezember 1993 ein Interview mit Aytek Özel, Vorsitzende des SKD, und einem KDVer im Fernsehsender HBB ausgestrahlt hatten.

Produzent Erhan Akyildiz und Reporter Ali Teyfik wurden auf eine Anordnung des Generalstabs hin verhaftet und vor ein Militärgericht gestellt - das erste Mal, dass ZivilistInnen in einem Militärgericht der Prozess gemacht wurde. Für Aytek Özel und den KDVer wurden Haftbefehle ausgestellt. Erhan Akyildiz und Ali Tevfik wurden zur Mindeststrafe von zwei Monaten Haft verurteilt, und Aytek Özel, die sich am 8. Dezember 1994 in Ankara dem Militärgericht stellte, wurde zu einem Jahr und 15 Tagen Haft verurteilt. Wichtig an diesem Fall war, dass, nachdem das Staatssicherheitsgericht sich für nicht zuständig erklärt hatte, der Weg frei war für die Aburteilung von ZivilistInnen vor einem Militärgericht.

Auch im Fall von Osman Murat Ülke, dem ersten Kriegsdienstverweigerer, der für seine Verweigerung inhaftiert wurde, ging es bei den ersten Strafverfahren - und den ersten Urteilen - um Artikel 155. Das erste Strafverfahren nach seiner Verhaftung am 7. Oktober 1996 war wegen Artikel 155 - Distanzierung des Volkes vom Militär durch die öffentliche Verbrennung seiner Einberufungspapiere und seine Erklärung als KDVer.

In jüngerer Zeit, seit der sogenannten „Strafrechtsreform", gab es einige Fälle der Anklage unter dem jetzigen Artikel 318, unter anderem:

Es ist eindeutig, dass Artikel 318 (und zuvor Artikel 155) genutzt werden, um die Opposition zum Schweigen zu bringen. Jegliche Kritik am Militär kann potentiell zu einer Anklage und Gefängnisstrafe nach Artikel 318 führen. So ist eine offene Diskussion über die Rolle des Militärs in der türkischen Gesellschaft praktisch unmöglich.

Artikel 318 sieht eine Höchststrafe von zwei Jahren Haft vor, und von drei Jahren in Fällen, wo die „Tat" mit Mitteln der Presse begangen wird. Im Juni diesen Jahres wurde Artikel 318 aber in den Kreis des türkischen Anti-Terror-Code mit aufgenommen, wodurch Kriegsdienstverweigerung als „organisiertes Verbrechen" und „gefährlich" eingestuft wird. Effektiv werden damit die Strafen auf bis zu 4 &fraq12; Jahre Haft erhöht.

Türkische AntimilitaristInnen haben jetzt eine Kampagne gegen Artikel 318 begonnen, mit der Forderung, diesen Artikel abzuschaffen, und anstehende Verfahren einzustellen. Diese Kampagne verdient Unterstützung.

Ehrenliste der Gefangenen für den Frieden 2007

So funktioniert die Liste

Zuerst sind die Namen der Gefangenen aufgeführt (in Fettdruck), darauf folgend ihre Haftzeit und dann die Gefängnisadresse. Am Schluss steht der Grund ihres Gefängnisaufenthaltes (in kursiv).

Spezielle Informationen zu einzelnen Ländern sind ebenfalls kursiv gedruckt.

Armenien

Auch wenn Armenien im Jahr 2004 ein Gesetz zur Kriegsdienstverweigerung verabschiedet hat, so werden doch weiter Kriegsdienstverweigerer inhaftiert. Viele KDVer weigern sich ebenfalls, den Ersatzdienst abzuleisten, da dieser vom Verteidigungsministerium kontrolliert wird. Eine Änderung des Gesetzes zur Kriegsdienstverweigerung regelt nun die Strafverfolgung von Verweigerern, die auch die Ableistung des Ersatzdienstes verweigern. Im Mai 2006 haben KDVer der Zeugen Jehovahs sich an den Europäischen Gerichtshof gewandt, aufgrund der Verletzung ihres Menschenrechtes auf Kriegsdienstverweigerung.

Eritrea

Paulos Eyassu (24/09/1994-)
Negede Teklemariam (24/09/1994-)
Isaac Mogos (24/09/1994-)
Aron Abraha (09/05/2001-)
Mussie Fessehaye (Juni 2003-)
Ambakom Tsegezab (Februar 2004-)
Bemnet Fessehaye (Februar 2005-)
Henok Ghebru (Februar 2005-)
Sawa Prison, Eritrea

Amanuel Tesfaendrias (März 2005-)
Wia Prison, Eritrea

Insgesamt befinden sich derzeit neun Zeugen Jehovah's wegen Kriegsdienstverweigerung im Gefängnis. Drei Zeugen Jehovah's sind seit dem 24. September 1994 aufgrund ihrer Verweigerung des Militärdienstes inhaftiert. Alle drei wurden bislang wegen ihres "Verbrechens" nicht angeklagt. Die Höchststrafe für Kriegsdienstverweigerung liegt bei drei Jahren.

Finnland

Auch wenn Finnland derzeit unter dem Druck der UN und anderer internationaler Institutionen steht, so werden doch weiterhin Totalverweigerer inhaftiert und das Land weigert sich, das Gesetz zur Kriegsdienstverweigerung in Einklang mit internationalen Standards zu bringen. Am 1. Oktober befanden sich 20 Totalverweigerer im Gefängnis, doch nur fünf, die am 1. Dezember im Knast sein werden, waren mit der Veröffentlichung ihres Namens einverstanden.

Matias Silmunen (01/10/07-April 08)
Käyrän vankila, Pappilantie 36, 21370 Aura kk, Finnland

Kristian Valkonen (28/08/07-09/02/08) Satakunnan vankila, Huittisten osasto, PL59, 32701 Huittinen, Finnland

Pertti Majander (25/06/07-26/12/07)
Vilppulan vankila, Kotiniementie 67, 35700 Vilppula, Finnland

Jani Asikainen (10/07/07-30/01/08)
Naarajärven vankila, PL 1, 76851 Naarajärvi, Finnland

Tatu Marttila (04/09/07-20/03/08)
Jokelan vankila/avo-osasto, PL 20, 05401 Jokela, Finnland

Israel

In Israel werden weiterhin KriegsdienstverweigererInnen inhaftiert. Die israelische Praxis der wiederholten bis zu fünf- wöchigen Disziplinarstrafen macht es jedoch unmöglich jetzt zu wissen, wer am 1. Dezember in Haft sein wird. Aktualisierungen und neue Informationen finden sich auf der WRI-Internetseite unter http://wri-irg.org/news/alerts.

Puerto Rico

José Pérez González (21519-069)
(5 Jahre - bis 15/01/08)
CCM Miami, Community Corrections Office, 401 N. Miami Ave., Miami, FL33128, USA
Wurde wegen Verschwörung, Beschädigung von Bundeseigentum und/oder Verletzung von Bewährungsauflagen am 15. Januar 2003 verurteilt, für Widerstand gegen die US-Bombardierungen auf Vieques, Puerto Rico.

Russische Föderation

Igor Sutyagin (15 Jahre)
163050, Arkhangelsk; Ul. Pirosovaya, d. 27; FGU IK-1, 5 otryad; Russland
Seit dem 27.10.1999 inhaftiert, jetzt wegen Spionage verurteilt wegen der Recherche zu öffentlich zugänglichen Informationen zu Nuklearwaffen. Verurteilt am 7. April 2004.

Südkorea

Im Jahr 2004 haben der Oberste Gerichtshof und das Verfassungsgericht des Landes gegen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung geurteilt. Derzeit befinden sich mehr als 1000 Kriegsdienstverweigerer in Gefängnisses, die meisten von ihnen Zeugen Jehovah's. Im November 2006 entschied das UN-Menschenrechtskomitee, dass die Nichtanerkennung des Rechtes auf Kriegsdienst- verweigerung eine Verletzung von Artikel 18 des Internationalen Zivilpaktes darstellt. Dennoch werden weiterhin KDVer inhaftiert.

Kim Chisoo (prisoner No. 3498, 13/09/07-13/03/09)
Seoul Jail, Box 20 P.O. Gunpoucheguk Gyeonggi-do, Korea, 437-702

Yoo Minseok (prisoner No. 1535, 17/08/07-17/02/09)
Yeoju Prison / Box 30 P.O. Yeojuucheguk Yeoju-eup, Yeoju-gun Gyeonggi-do, Korea, 469-885

Jung Jaehoon (prisoner No. 2542, 22/05/07-22/11/08)
Yeongdeungpo Jail / Box 164 P.O., Seoulgeumcheonucheguk, Korea, 152-707

Kim Dohyung (prisoner No. 906, 26/01/06-end/12/07, release on parole)
Yeongdeungpo Prison / Box 165 P.O. Geumcheonucheguk Seoul, Korea, 152-707

Park Chul (prisoner No. 2426, 07/11/06-07/05/08)
Yeongdeungpo Jail / Box 164 P.O. Seoulgeumcheonucheguk, Korea, 152-707

Song Inwook (prisoner No. 907, 23/11/06-23/05/08)
Yeongdeungpo Prison / Box 165 P.O. Geumcheonucheguk Seoul, Korea, 152-707

Park Kyungsoo (prisoner No. 1974, 14/12/06-14/06/08)
Seongdong Jail / Box 177 P.O. Songpaucheguk Seoul, Korea, 138-709

Türkei

Derzeit befindet sich kein nicht-religiöser KDVer im Gefängnis. Der War Resisters' International sind jedoch mehrere Fälle von Zeugen Jevovahs bekannt, die aufgrund ihrer religiösen Überzeugung den Kriegsdienst verweigern.

Çaglar Buldu ist derzeit im Militärgefängnis von Afyon im Arrest. Vom 28. April 2005 bis 13. Juli 2006 verbrachte er bereits 15 Monate im Gefängnis. Er wurde am 24. September 2007 erneut verhaftet, und wird voraussichtlich bis 20. November in Afyon inhaftiert sein, und danach 43 Tage in einem zivilen Gefängnis eine Reststrafe verbüßen. Eine Adresse ist der WRI leider nicht bekannt.

Baris Görmez wurde am 22 Oktober 2007 verhaftet, als er sich beim Rekrutierungsbüro meldete. Er ist derzeit bei der Istanbul Maslak Stadtgendarmerie-Kommandantur im Arrest, und es wird erwartet, dass er bald zu seiner Einheit in Antalya verlegt werden wird. Derzeit ist nicht bekannt, wie lange er in Haft bleiben wird.

Turkmenistan

In diesem Jahr hat Turkmenistan erneut Zeugen Jehovahs aufgrund ihrer KDV verhaftet - die meisten wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Nach einer im Oktober 2007 verkündeten Amnestie sind die Bewährungsauflagen bei zwei Verweigerern weiterhin gültig, was ihre Bewegungsfreiheit einschränkt.

Bayram Ashirgeldyyev und Begench Shakhmuradov wurden durch die Amnestie nicht von der Verbüßung der im Sommer verhängten zwei Jahre auf Bewährung befreit.

USA

Helen Woodson (03231-045) (106 Monate?bis 09/09/11)
FMC Carswell, Max Unit, POB 27137, Ft. Worth, TX 76127
Antikriegsprotest am Bundesgericht in Kansas City, Missouri, am 11.03.04, Verletzung der Auflagen nach der Haftentlassung vom 9.3.04. Plädierte auf schuldig zur Verletzung der Auflagen und vier neuer Anklagen am 18.06.04.

Joseph Donato (40884-050) (27 Monate-bis 31/01/08)
CCM Philadelphia, 2nd Chestnut St., Philadelphia, PA 19106, USA
Wurde im Dezember 2004 aufgrund Verweigerung der Zahlung von Kriegssteuern aus religiösen Gründen verurteilt.

Rafil Dhafir (11921-052) (22 Jahre-bis 26/04/22)
FCI Terre Haute, POB 33, Terre Haute, IN 47808
Verurteilt wegen humanitärer und finanzieller Hilfe für Menschen im Irak in Verletzung der US-Sanktionen, Februar 2005.

Louis Vitale (25803-048) (5 Monate-bis 14/03/08)
Stephen Kelly (00816-111) (5 Monate-bis 14/03/08)
c/o the Nuclear Resister, POB 43383, Tucson, AZ 85733, USA
Gebetshafter Landfriedensbruch zur Überreichung eines Briefes gegen die offizielle Folterpolitik am US Army Intelligence Headquarters, Ft. Huachuca, Sierra Vista, Arizona, am 6. November 2007.

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Kriegsdienstverweigerung in der Türkei

„Patriotischer Dienst ist ein Recht und eine Pflicht jedes türkischen Staatsbürgers", so Artikel 72 der türkischen Verfassung. Der Militärdienst ist somit schein- bar ein unvermeidbarer Teil des Lebenslaufes türkischer Männer. Der Gedanke, dass ein Mann, der nicht körperlich nicht dazu in der Lage ist, nicht im Militär des Landes dienen würde, kann öffentlich fast nicht zum Ausdruck gebracht werden. Die Türkei als Militärnation und der Mythos des „jeder Türke ist als Soldat geboren" wurden seit den frühen Zeiten der türkischen Republik sorgfältig aufgebaut, und erst seit kurzer Zeit beginnt dieser Mythos, Risse zu zeigen.

Eine Kriegsdienstverweigerungsbewegung

Im Dezember 1989 erklärte Tayfun Gönül als erster öffentlich seine Kriegsdienstverweigerung. Kurz danach - im Februar 1990 - folgte Vedat Zencir. Beide Erklärungen erhielten einiges an öffentlicher Aufmerksamkeit, und im Dezember 1992 wurde die erste türkische KriegsgegnerInnen-Vereinigung in Izmir ins Leben gerufen. Das war der Beginn von etwas, was vielleicht als Kriegsdienstverweigerungsbewegung bezeichnet werden kann.

In den folgenden Jahren erklärten mehrere junge Männer ihre Kriegsdienstverweigerung, und 1993 fand das Internationale KDV-Treffen in Ören in der Türkei statt, das in der jungen türkischen KDV-Bewegung zu viel Energie und Enthusiasmus führte.

Zunächst sah sich die Bewegung im wesentlichen Anklagen unter Artikel 155 (jetzt 318 - Artikel auf S. 3) gegenüber, und kein Kriegsdienstverweigerer wurde aufgrund seiner Verweigerung inhaftiert. Das änderte sich erst mit der Verhaftung von Osman Murat Ülke am 7. Oktober 1996 (siehe Spalte). Doch selbst während der Zeit zu der Osman im Gefängnis sass vermied der türkische Staat die Inhaftierung anderer Kriegsdienstverweigerer, selbst wenn einige ihre Verhaftung zu provozieren versuchten.

Im März 1999 wurde Osman Murat Ülke aus dem Gefängnis in ein klandestines Leben entlassen. Seitdem verbrachten mehrere andere Verweigerer einige Zeit im Gefängnis - Halil Savda, Mehmet Bal, Mehmet Tarhan - und wurden Monate später in ein Leben entlassen, das als „ziviler Tod" angesehen werden muss.

Trotzdem haben bis heute mehr als 60 Personen ihre Kriegsdienstverweigerung öffentlich erklärt, und fordern ein Recht ein, das die Türkei nicht anerkennen will.

Fortschritte?

Zu Anfang war die Entscheidung des EGMR zu Osman Murat Ülke Anlass für die Hoffnung, dass die Situation sich bald lösen ließe. Doch die Entwicklungen der letzten Zeit sind weniger positiv. Dazu gehört insbesondere die obstruierende Haltung der türkischen Regierung bei der Implementierung der Entscheidung des EGMR im Fall von Osman Murat Ülke.

Doch Ülke's Fall ist nicht der einzige negative Indikator: im Falle eines verweigernden Zeugen Jehovas entschied das Militärberufungsgericht in Ankara am 29. Mai 2007, dass die wiederholte Bestrafung für 'andauernden Ungehorsam' rechtlich unbedenklich ist - in totaler Missachtung der EGMR-Entscheidung im Fall von Osman Murat Ülke. Das Gericht sah noch nicht einmal die Notwendigkeit seine Position im Angesicht des EGMR-Urteils argumentativ darzulegen.

Doch in ihren Mitteilungen an den Europarat zur Implementierung der EGMR-Entscheidung betonte die türkische Regierung, dass derzeit ein Gesetz in Vorbereitung ist, das die Menschenrechtsverletzungen von Osman Murat Ülke und anderen KDVern beenden wird. Bisher kennt niemand diesen Gesetzesentwurf, und es muss betont werden, dass die türkische Regierung nirgendwo von der Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung spricht. Es bedarf wohl noch weiterer EGMR-Urteile um die Türkei zu überzeugen, dass Kriegsdienstverweigerung ein Menschenrecht darstellt...

Weitere Informationen:

http://wri-irg.org/co/turkcampaign-de.htm

Liste der erklärten türkischen Kriegsdienstverweigerer


1 1989, Dezember Tayfun Gonul ISTANBUL
2 1990, Februar Vedat Zencir IZMIR
3 1993, 16. Januar Erkan Calpur IZMIR
4 1993, 16. Januar Atilla Akar IZMIR
5 1993, 16. Januar Yusuf Dogan IZMIR
6 1993, März Yavuz Atan ISTANBUL
7 1994, 17. Mai Gökhan Demirkiran ISTANBUL
8 1994, 17. Mai Arif Hikmet Iyidogan ISTANBUL
9 1995, 1. September Osman Murat Ülke IZMIR
10 2000, 15. Mai Ugur Yorulmaz ISTANBUL
11 2000, 15. Mai Timuçin Kizilay ISTANBUL
12 2000, 15. Mai Hasan Cimen ISTANBUL
13 2001, 27. Oktober Mehmet Tarhan ISTANBUL
14 2001, 27. Oktober Erdem Yalcinkaya ISTANBUL
15 2003, 22. Januar Mehmet Bal MERSIN
16 2003, 24. Januar Erkan Ersoz ISTANBUL
17 2003, 24. Januar Sertac Girgin ISTANBUL
18 2003, 24. Januar Emir Uner ISTANBUL
19 2003, 24. Januar Mustafa Seyhoglu ISTANBUL
20 2003, 15. Mai Sami Serkan Kazak ISTANBUL
21 2003, 15. Mai Ahmet Cem Ozturk ISTANBUL
22 2003, 20. November Tugkan Tug IZMIR
23 2004, 15. Mai Mahmut Elkus ISTANBUL
24 2004, 15. Mai Cemal Karakus ISTANBUL
25 2004, 15. Mai Ersan Ugur Gor ISTANBUL
26 2004, 15. Mai Yasar Oner ISTANBUL
27 2004, 15. Mai Inci Aglagul ISTANBUL
28 2004, 15. Mai Ebru Topal ISTANBUL
29 2004, 15. Mai Yontem Yurtsever ISTANBUL
30 2004, 15. Mai Nazan Askeran ISTANBUL
31 2004, 15. Mai Hurriyet Sener ISTANBUL
32 2004, 28. Juni Dogan Ozkan ISTANBUL
33 2004, 28. Juni Sinan Dundar ISTANBUL
34 2004, 5. September Omer Sezer ANKARA
35 2004, 5. September Imdat Sanli ANKARA
36 2004, 5. September Ismail Sabanci ANKARA
37 2004, 5. September Salih Arikan ANKARA
38 2004, 5. September Hasan Akyurek ANKARA
39 2004, 5. September Levent Duranyan ANKARA
40 2004, 23. September Ceylan Ozerengin ISTANBUL
41 2004, 4. Oktober Sahin Ozbay ISTANBUL
42 2004, 28. Oktober Necdet Ozaktin ISTANBUL
43 2004, 26. November Halil Savda CORLU
44 2004, 18. Dezember Veli Akdag IZMIR
45 2005, 3. Januar Necati Balbay LULEBURGAZ
46 2005, 14. Mai Ferda Ulker IZMIR
47 2005, 14. Mai Ayten Demir IZMIR
48 2005, 14. Mai Yahsan Catak IZMIR
49 2005, 14. Mai Hilal Demir IZMIR
50 2005, 14. Mai Bulent Bektas IZMIR
51 2005, 14. Mai Ayse Girgin IZMIR
52 2005, 14. Mai Mehmet Od IZMIR
53 2005, 14. Mai Fikret Yetisener IZMIR
54 2005, 14. Mai Eylem Baris IZMIR
55 2005, 14. Mai Ercan Aktas IZMIR
56 2005, 3. August Figen ISTANBUL
57 2005, 3. August Erkan Yertutan ISTANBUL
58 2006, 15. Mai Ahmet Ozdemir ANKARA
59 2006, 15. November Ismail Saygi ISTANBUL
60 2007, 19. April Gökhan Aydin KOCAELI
61 2007, 13. Mai Ahmet Aslan ISTANBUL
62 2007, 20. Mai Özlem Mollamehmetoglu ISTANBUL

Der Fall Osman Murat Ülke

Osman Murat Ülke erklärte seine Kriegsdienstverweigerung am 1. September 1995 in Izmir, und verbrannte seine Einberufungspapiere. Erst mehr als ein Jahr später - am 7. Oktober 1996 - wurde er aufgrund eines Haftbefehles basierend auf Artikel 155, "Entfremdung des Volkes vom Militär", verhaftet. Einmal in den Händen des Militärs wurde er auch an seine Einheit überstellt, wo er jeglichen Befehl verweigerte. Er wurde wiederholt wegen „Ungehorsams" verurteilt, was zu einer Situation führte, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte später als „konstanten Wechsel zwischen Anklage und Zeiten der Inhaftierung" bezeichnete. Dieser Zustand dauerte 2 &fraq12; Jahre, und danach war Osman Murat Ülke noch immer zur Ableistung des Militärdienstes verpflichtet, und somit zu einem klandestinen Leben gezwungen.

Am 24. Januar 2006 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, das diese Behandlung als „ziviler Tod" angesehen werden muss, und eine Verletzung des Artikels 3 der Euro- päischen Menschenrechtskonvention darstellt. Die Türkei wurde zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Obwohl Osman diesen Schadensersatz erhielt, änderte sich die Situation für ihn nicht. Im Juni 2007 wurde ihm ein neuer Haftbefehl zugestellt. Er soll eine Reststrafe, die auf eine Verur- teilung von 1999 zurückgeht, absitzen. Damit widersetzt sich die Türkei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Der Europarat hat bei einem Treffen im Oktober betont, das Urteile des EGMR „im türkischen Rechtssystem direkt anwendbar sind, entsprechend Artikel 90 der türkischen Verfassung", und hat die Türkei eindringlich aufgefordert, die Verletzung von Osman's Rech- ten zu beenden. Der Fall ist noch nicht beendet...

Das Zerbrochene Gewehr

„Das Zerbrochene Gewehr" ist das Rundschreiben der War Resisters International und wird auf Englisch, Spanisch, Französisch und Deutsch veröffentlicht. Dies ist Ausgabe 73, November 2007. Diese Ausgabe des zerbrochenen Gewehrs wurde von Andreas Speck produziert. Besonderer Dank geht an alle, die die Informationen zur Verfügung stellten, die in dieser Ausgabe verwendet wurden. Wenn du Extrakopien dieser Ausgabe des zerbrochenen Gewehrs wünschst, bitte setze dich mit dem WRI-Büro in Verbindung oder downloade es von unserer Website.

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