Nominierungen für den Vorsitz und den Rat der WRI Briefwahl zur Satzung der WRI.

Liebe Mitglieder der War Resisters' International,

Später in diesem Jahr wird es eine Briefwahl zur Änderung der Satzung der War Resisters' International geben. Der Prozess zur Wahl eines/r Vorsitzenden und des Rates muss jedoch schon vorher beginnen. Daher werden diese Wahlen entsprechend der derzeit gültigen Satzung durchgeführt. Die Wahl des/r Vorsitzenden wird daher per Briefwahl erfolgen, und die Wahlen für den Rat während des Geschäftstreffens (27.-28. Januar), das während der internationalen Konferenz in Ahmedabad in Indien im nächsten Jahr stattfinden wird.

Die Verfahrensweise:

1) Vorsitzende/r

Während sich die neue Satzung im Prozess der Abstimmung befindet, und damit auch das Verfahren für die Wahl des/r Vorsitzenden geändert werden wird, müssen wir der alten Verfahrensweise folgen, bis die neue Satzung per Briefabstimmung angenommen wurde – auch für den Fall, dass sie nicht angenommen wird.

Artikel 7 (b) der Satzung lautet: "Die/der Vorsitzende wird von den Sektionen per Briefwahl gemäß der Geschäftsordnung gewählt." Die Geschäftsordnung bestimmt : "(a) Kandidaten/innen für den Posten des/der Vorsitzenden müssen von einer Sektion oder von fünf Mitgliedern nominiert werden. Nominierungen müssen beim Internationalen Sekretariat nicht weniger als sechs Kalendermonate vor Beginn der Dreijahreskonferenz eingehen. Das Internationale Sekretariat soll die Wahlunterlagen prompt nach Fristende versenden. Sektionen haben die gleiche Anzahl Stimmen wie bei der Internationalen Konferenz. Alle Stimmen müssen das Internationale Sekretariat nicht weniger als 90 Tage vor Beginn der Dreijahreskonferenz erreichen. Der/die Vorsitzende tritt das Amt im Laufe der Internationalen Konferenz an."

In Kürze:

  • Der/die Vorsitzende wird nur von Sektionen gewählt.
  • Letzter Termin für Nominierungen: 27. Juli 2009
  • Versand von Wahlunterlagen an Sektionen: August 2009
  • Letzter Termin für den Eingang von Wahlunterlagen: 27. Oktober 2009

Die Wahl des/r Vorsitzenden wird vor der Briefabstimmung über die vorgeschlagene neue Satzung beendet werden, und die/der neue Vorsitzende wird drei oder vier Jahre im Amt bleiben, von der Internationalen Konferenz in Ahmedabad bis zur folgenden Internationalen Konferenz.

2) Ratsmitglieder

Die Geschäftsordnung sagt: "(b) Kandidaten/innen für den Rat müssen von einer Sektion oder von fünf Mitgliedern nominiert werden. Nominierungen müssen das Internationale Sekretariat nicht weniger als 90 Tage vor Beginn der Dreijahreskonferenz erreichen. Die Ratsmitglieder werden während der Internationalen Konferenz auf der Basis eines Stimmzettel je nach Artikel 6 zugewiesener Stimme gewählt, aber eine Sektion, assoziierte Organisation oder assoziierte Zeitschrift, die nicht offiziell bei der Konferenz vertreten ist, hat das Recht, ihre Stimme(n) auf dem Postweg abzugeben. Solche Wahlstimmen müssen das Internationale Sektretariat nicht später als eine Woche vor Beginn der Konferenz erreichen. Jeder Stimmzettel, auf dem Stimmen für mehr als 12 Kandidaten/innen abgegeben werden, ist ungültig. Die so gewählten Ratsmitglieder treten ihr Amt am Ende der Internationalen Konferenz an."

In Kürze:

  • Letzter Termin für Nominierungen: 27. Oktober 2009
  • Versand von Wahlunterlagen an affilierte Organisationen: November 2009
  • Letzter Termin für den Eingang von postalischen Voten: 20. Januar 2010

3. Stimmen:

Artikel 6 (b) der derzeit gültigen Satzung behandelt die Frage der Anzahl der Stimmen während der internationalen Konferenz:
"Sektionen haben das Recht, VertreterInnen zu entsenden. Die Gesamtstimmenzahl der einzelnen Sektionen errechnet sich aus ihrer Mitgliederzahl nach folgendem Schema:

  • Bis zu 500 Mitglieder - 2 Stimmen
  • 500 bis 999 Mitglieder - 3 Stimmen
  • 1000 bis 2.999 Mitglieder - 4 Stimmen
  • mehr als 2.999 Mitglieder - 5 Stimmen

Assoziierte Organisationen und Zeitschriften haben das Recht, VertreterInnen zu entsenden. Jede assoziierte Organisation verfügt über 2 Stimmen, jede Zeitschrift über 1 Stimme. Diese gilt jedoch nicht für Abstimmungen über Satzungsänderungsanträge. Ratsmitglieder, die keine Sektion vertreten, besitzen 1 Stimme, außer bei Ratswahlen und bei Abstimmungen über Anträge zur Satzungsänderung."

Bitte beachtet, dass die neue Satzung dies ändern wird. Nach der vorgeschlagenen neuen Satzung haben „Sektionen mit mehr als 1000 Mitgliedern drei, andere Sektionen zwei und assoziierte Organisationen eine Stimme (ausser in Abstimmungen über Satzungsänderungsanträge)“.

Das führt bei den Wahlen potenziell zu Problemen, und daher schlagen wir vor, das derzeitige System für die gesamte Zeitspanne der Wahlen (einschliesslich während der Geschäftssitzung, auch wenn die neue Satzung angenommen wurde) beizubehalten. Andernfalls hätten Sektionen und assoziierte Organisationen unterschiedlich viele Stimmen, abhängig davon, wann sie ihre Stimme abgeben.

4. Briefabstimmung zur Satzung

Artikel 11 der derzeit gültigen Satzung lautet: "… Eine Satzungsänderung bedarf der 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Das Abstimmungsverfahren für Änderungsvorschläge ist in der Geschäftsordnung geregelt. Eine Frist von mindestens 6 Monaten zwischen der ersten offiziellen Bekanntgabe des Änderungsvorschlags und dem ersten Tag der entscheidenden Internationalen Konferenz, bzw. dem Einsendeschluss für die schriftliche Stimmabgabe, ist einzuhalten."

Artikel 7 der Geschäftsordnung lautet:
"7.(a) Die Antragsteller/innen einer Satzungsänderung haben das Recht, mit ihrem Vorschlag eine Begründung für die Annahme ihres Vorschlages einzureichen. Diese Begründung soll vom Sekretariat mit der formalen Ankündigung des Vorschlages verbreitet werden. Alle weiteren Argumente bezüglich des Vorschlages, die beim Sekretariat nicht später als zwei Monate vor Ende der Abstimmung eingehen, sollen ebenfalls verbreitet werden.
(b) Jeder formale Vorschlag für eine Änderung der Satzung, der beim Sekretariat eingeht, soll auf die Tagesordnung der nächsten in Frage kommenden Internationalen Konferenz gesetzt werden, wenn nicht entweder der Vorstand oder der Rat entscheiden, dass diese zur Abstimmung per Brief gestellt werden. Im letzteren Fall soll der Vorstand den Zeitplan für die Briefabstimmung festlegen."

Die vorgeschlagene neue Satzung wurde vom Ratstreffen in Bilbao in einer Konsensentscheidung angenommen. Sie wurde jetzt in unzweideutiges Englisch gebracht, und wird derzeit ins französische, spanische, und Deutsche übersetzt.

Die Briefabstimmung sollte nicht später als am 15. Juni beginnen, was bedeutet, dass sie am 15. Dezember 2009 enden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Speck
für das Büro und den Vorstand der WRI

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