Lösegeld oder Geldstrafe?

Die Eigenartigkeit rechtlicher Prinzipien in Eritrea

Tausende junger Männer und Frauen sind aus Eritrea geflohen und haben in den Nachbarländern Sudan, Libyen, Äthiopien und anderen Ländern in Europa oder den USA Asyl gesucht. Dies hat sich nach dem Krieg zwischen Eritrea und Äthiopien 1998 und 2000 und der offen repressiven Akte der derzeitigen Regierung Eritreas verstärkt.

Diese massiven Fluchtzahlen von jungen Männern und Frauen sind Teil der Bemühungen, die Wehrpflicht zu vermeiden, oder notwendig nach einer Desertion. Wehrdienst, Pflicht für alle Männer und Frauen zwischen 18 und 40, wurde von ursprünglich 18 Monaten seit 1994 entsprechend einer Regelung unbefristet verlängert. Neben den exzessiven Menschenrechtsverletzungen von Wehrpflichtigen besteht der Wehrdienst aus Militärdienst sowie Arbeitsdienst in Armee-bezogenen Konstruktionsprojekten.

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wird von der eritreischen Regierung nicht anerkannt. Es gibt regelmäßig Razzien um WehrdienstvermeiderInnen und DeserteurInnen zu fangen. Einmal verhaftet, sehen sich DeserteurInnen unbefristeter Inhaftierung, Folter, Mißhandlung, oder Exekution durch ihren Kommandanten gegenüber. Dies sind die normalen Strafen für Wehrdienstvermeidung, Desertion, und andere militärischen Vergehen in Eritrea, doch hat keine dieser Maßnahmen die Desertion und Wehrpflichtvermeidung von Männern und Frauen stoppen können.

Die letzte Maßnahme der Regierung ist die Verhaftung der Eltern von DeserteurInnen und WehrpflichtvermeiderInnen als Geiseln, und die Auferlegung der Pflicht, Geld zu zahlen. Für eine Regierung die bezüglich harter Währung im wesentlichen von Überweisungen aus dem Ausland abhängt, ist dies eine lukrative Maßnahme. Doch es ist eine harte Tatsache, dass die meisten DeserteurInnen keine Chance haben, Länder zu erreichen, von denen aus sie in der Lage wären, das „Lösegeld" für die Freilassung ihrer inhaftierten Eltern zu schicken. Die Mehrheit der DeserteurInnen bleibt in den Nachbarländern Sudan oder Äthiopien, hängengeblieben in Flüchtlingslagern wo sie für ihr Überleben von internationalen humanitären oder Flüchtlingshilfsorganisationen abhängen.

Entsprechend Amnesty International's Nachrichtendienst Nr. 329 hat die eritreische Regierung im Dezember 2006 mehr als 500 Verwandte, mehrheitlich Eltern, von jungen Männern und Frauen, die entweder aus der Armee desertiert sind oder den Wehrdienst vermieden haben, verhaftet. Bei den Verhafteten handelt es sich um Väter, Mütter, oder andere Verwandte von Männern oder Frauen im Alter von 18 Jahren oder mehr, die seit 1994 entweder sich nicht zum Militärdienst gemeldet haben, das letzte Pflichtschuljahr im Militärlager von Sawa nicht abgeleistet haben, sich von ihrer Einheit entfernt haben, oder illegal das Land verlassen haben, Den Verwandten wird vorgeworfen, die Vermeidung des Wehrdienst oder Flucht ins Ausland unterstützt zu haben.

Die jüngsten Verhaftungen fanden in den Dörfern der Zentralregion um die Hauptstadt Asmara statt, in einer Säuberungsaktion, die am 6. Dezember 2006 begann. Seit die Regierung zur Praxis der Verhaftung von Eltern für die vorgeblichen Verbrechen ihrer Kinder griff, hat sich die Regierung auf die Berichte der lokalen Zoba-Büros für die Ausführung dieser Razzien verlassen.

Keine/r der Verhafteten wurde formal angeklagt oder innerhalb der 48-Stunden-Frist, die in der Verfassung und den Gesetzen Eritreas verankert ist, einem Gericht vorgeführt. Die Behörden haben erklärt, dass die Verhafteten entweder die fehlenden Wehrpflichtigen beschaffen müssen, oder für jedes fehlende Kind eine Geldstrafe von 50.000 Nafka (ca. US$1.200) zahlen müssen. Falls sie sich weigern, dem zu folgen oder das Geld zu zahlen, droht ihnen unbefristete Inhaftierung. Einige Familien könnten gezwungen sein, für zwei oder drei fehlende Kinder zu zahlen.

In einem ähnlichen Vorfall wurden im Juli 2005 in der Südregion Eritreas (Debub Region) mehrere Hundert Verwandte von Menschen, die ihren Wehrdienst vermieden haben oder aus dem Wehrdienst desertiert sind, verhaftet. Sie wurden in Isolationshaft gehalten, viele unter harten Bedingungen, und unter der Gefahr von Folter und Mißhandlung.

Die Eritreische Antimilitaristische Initiative hat diese gesetzwidrigen Verhaftungen von Eltern von WehrdienstvermeiderInnen verurteilt. Unsere Initiative denkt dass das Prinzip der individuellen strafrechtlichen Verantwortung, dass niemand für eine Tat, die sie/er nicht persönlich begangen hat, bestraft werden kann, ein fundamentales Rechtsprinzip ist, dass sich im internationalen Recht wiederfindet. Diese Verhaftungen der Eltern von WehrdienstvermeiderInnen verletzen dieses Rechtsprinzip, und insbesondere das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person, und das Recht, nicht willkürlicher Inhaftierung ausgesetzt zu sein, wie sie im Internationalen Pakt über bürgerliche und zivile Rechte (ICCPR) und der Afrikanischen Charta zu Menschen- und Völkerrechten, die von Eritrea unterzeichnet wurden.

Abraham G. Mehreteab

Eritrean Antimilitary Initiative

Mühlgasse 13, 60486 Frankfurt main

Web www.eritrean-ai.com

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