Türkei: Dr. Serdar Küni zu mehr als 4 Jahren Haft verurteilt, obwohl es keine Beweise gibt

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Turkey delegation

Am 24. April 2017 war die War Resisters’ International Teil einer Gruppe internationaler Organisationen die den zweiten Verhandlungstag im Strafverfahren gegen Serdar Küni, Arzt und langjähriger Menschenrechtsaktivist aus der Türkei inhaftiert seit Oktober 2016, beobachtete. Unten findet sich die Erklärung der internationalen Delegation, an der sich Andreas Speck im Namen der War Resisters‘ International beteiligte, in der sie ihre Bedenken zum gestrigen Verhandlungstag erläutern.

Dr. Serdar Küni, Arzt beim Cizre Büro der Human Rights Foundation in der Türkei, wurde am 24. April 2017 am zweiten Prozesstag nach Paragraph 220/7 des türkischen Strafgesetzbuches wegen „Hilfeleistung und Begünstigung terroristischer Organisationen“ verurteilt.

Das Gericht verurteilte Dr. Küni zu vier Jahren und zwei Monaten Gefängnisstrafe. Es ließ ihn aber bis zu seinem bevorstehenden Berufungsverfahren frei. Ein offizielles schriftliches Dokument, welche das Urteil begründet, ist noch nicht verfügbar.

Die Anklage basierte auf Anschuldigungen, dass Dr. Küni während der Zusammenstöße in Cizre 2015-2016 an einem geheimen Ort Personen medizinisch behandelt habe, die angeblich einer terroristischen Organisation angehörten. Seine Festnahme, Haft und Strafverfolgung sind Teil einer Welle von Festnahmen, Entlassungen und anderen juristischen Mitteln, die seit Juli 2015 in der Südosttürkei und in der gesamten Türkei seit dem Putschversuch im Juli 2016 gegen Menschenrechtsverteidiger*innen, medizinisches Personal, Jurist*innen, Journalist*innen und Akademiker*innen zu beobachten ist.

Wir, die Mitglieder der internationalen Delegation, die den Prozess am 24. April beobachtet hat, haben dies getan, weil wir darüber besorgt sind, dass Mitglieder medizinischer Berufe wegen der Ausübung ihrer professionellen Verpflichtungen verfolgt werden. Unsere Rolle, die im Vorhinein dem Gericht dargestellt wurde, drehte sich darum, zu beobachten, in welchem Ausmaß der internationale Standard für faire Verfahren, der im internationalen Recht verankert ist und auch die Türkei bindet, angewandt wurde.

Unsere Folgerungen sind, dass das Gericht die grundlegendsten Standards ignorierte und den willkürlichen Charakter der Vorwürfe gegen Dr. Küni nicht in Betracht zog. Unsere wichtigsten Besorgnisse sind im Folgenden zusammengefasst.

    • 1. Willkürliche Festnahme und Inhaftierung: Dr. Küni wurde angeklagt und letztlich verurteilt, weil er Personen medizinisch behandelt hat. Ein Arzt kann aber seinen Patient*innen die medizinische Behandlung nicht verweigern, weil er weiß oder annimmt, dass sie bestimmten Organisationen angehören. Denn ein Arzt ist ethisch an seinen weltweit anerkannten hippokratischen Eid gebunden, jeden Mensch zu behandeln, der Hilfe braucht. Seine Patienten nicht zu behandeln, hätte für Dr. Küni geheißen, diesen Eid zu brechen.
    • 2. Die Zulässigkeit der Beweise: Die Beweise der Anklage stützten sich ausschließlich auf Aussagen, die vom Gericht als unzulässig hätten erklärt werden müssen.
      • a) Nutzung anonymer Zeugen:
        Der Ankläger stütze sich in seiner Eröffnung auf Aussagen eines anonymen Zeugen namens „Vatan“. Da dieser Zeuge nicht vor Gericht aussagte, konnte die Verteidigung den Wahrheitsgehalt der Aussagen nicht überprüfen, nicht in Erfahrung bringen, in welchem Zusammenhang die Zeugenaussage gemacht worden ist oder überhaupt feststellen, dass „Vatan“ eine reale Person ist. Außerdem wurde die Aussage zusammenfassend vom Ankläger vorgetragen und schienen in Zusammenhang mit Ereignissen von 2012 zu stehen, die außerhalb des Zeitrahmens liegen, bei denen es bei der Anklage von Dr. Küni ging.
      • b) Nutzung von Beweisen, die anscheinend unter Folter beschaffen wurden:
        Die anderen Zeugenaussagen stammten von vier Personen, die alle vor Gericht erklärten, dass sie durch Folter gezwungen worden waren, ihre Aussagen zu unterschreiben. Medizinischen Dokumenten der Anklage, die beweisen sollten, dass die Zeugenaussagen freiwillig gemacht worden waren, wurde von einem medizinischen Experten widersprochen, der auf zahlreiche Fehler und Widersprüche hinwies. Den Foltervorwürfen wurde unseres Wissens nicht nachgegangen, obwohl die Türkei den Vertrag gegen Folter und die Europäische Menschenrechtsdeklaration unterschrieben hat.
      • c) Beweise, die auf Hörensagen beruhten:
        Die von der Anklage zusammengefassten Aussagen der vier Zeugen schienen ausschließlich auf Hörensagen zu beruhen. Beispielsweise beinhalteten die Aussagen Sätze wie: „Wir haben über unsere Kontakte gehört“, dass Dr. Küni solche Patienten behandelt haben solle. Die Anklage konnte keinen direkten Beweis durch einen Zeugen vorbringen.
    • 3. Beweise, die über einen vernünftigen Zweifel hinausgingen: Die Anklage hat keine Beweise vorgelegt. Trotzdem entschied das Gericht, Dr. Küni zu verurteilen. Dies verstößt gegen das fundamentale Prinzip der Unschuldsannahme; zu einer Verurteilung sollte es nur kommen, wenn eine Schuld über einen vernünftigen Zweifel hinaus nachgewiesen wurde.

Dr. Küni wurde zwar als einzelner Arzt angeklagt, jedoch hat die Art, wie mit diesem Verfahren umgegangen worden ist, potenziell weitreichende Folgen. Während des gesamten Verfahrens hat die Anklage versucht, die grundlegenden Pflichten und ethischen Grundsätze des medizinischen Berufsstandes zu kriminalisieren. Dies ist schon für sich genommen ein Akt der Einschüchterung und Schikane. Wir sind besorgt, dass dieses Verfahren einen Präzedenzfall für die Zukunft setzt, von dem der gesamte Berufsstand betroffen sein wird. Unsere Folgerungen bezüglich der Verletzung der internationalen Standards für ein gerechtes Verfahren hinterfragen auch die Unabhängigkeit und Objektivität der eingesetzten Richter.

Im Auftrag von:

  • Gunnar M. Ekelove-Slydal, Norwegian Helsinki Committee
  • Carla Ferstman, REDRESS
  • Ernst Ludwig Iskenius, German Medical Association and International Physicians for the Prevention of Nuclear War-Germany (IPPNW)
  • Barbara Neppert, IPPNW, European section
  • Andreas Speck, War Resisters’ International (WRI), La Transicionera

Übersetzung: Bund für Soziale Verteidigung e.V., www.soziale-verteidigung.de

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