Kriegsdienstverweigerung in Israel: Ein nicht anerkanntes Menschenrecht

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Bericht für das Menschenrechtskomitee betreffend Artikel 18 des Internationalen Paktes über zivile und politische Rechte

Eingereicht durch:

War Resisters' International

5 Caledonian Rd

London N1 9DX

Britain

Tel. +44-20-7278 4040

Fax +44-20-7278 0444

Email: infoatwri-irg.org

Web: http://wri-irg.org/de

Wichtigste Belange


  • Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist für Männer nicht anerkannt, und für Frauen gibt es nur eine teilweise Anerkennung des Rechtes auf Kriegsdienstverweigerung.
  • Die Verfahren für die Anhördung und Entscheidung in Fällen von Kriegsdienstverweigerung sind nicht fair, und (der Öffentlichkeit) unbekannt.
  • Die Inhaftierung (männlicher) Kriegsdienstverweigerer stellt eine Verletzung des Menschenrechtes auf Kriegsdienstverweigerung, abgeleitet von Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte dar.
  • Die übliche Praxis der wiederholten Inhaftierung von Kriegsdienstverweigerern für das gleiche Vergehen ist eine Verletzung von Artikel 14, Absatz 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte.
  • Derzeit ist der andauernde Versuch, Kriegsdienstverweigerer zum Verrat an oder zur Änderung ihrer Überzeugungen zu zwingen, indem die Taktik der wiederholten Inhaftierung eskaliert wird, von besonderer Bedeutung. Dies stellt einen Bruch von Artikel 14, Absatz 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte dar, und steht im Widerspruch zur Resolution 2002/45 der Menschenrechtskommission.

1. Einführung

Dieser Bericht konzentriert sich auf die Situation von Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen in Israel, vor allem während der letzten zwei Jahren. Das Thema der Kriegsdienstverweigerung ist kompliziert, mit unterschiedlichen Regelungen für verschiedene Gruppen. Doch es ist im allgemeinen durch eine Verletzung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung gekennzeichnet.

Die Internationale der Kriegsdienstgegner/innen verfolgt die Situation der Verweigerer in Israel sorgfältig, und wurde auf verschiedenen Ebenen aktiv um die Internationale Gemeinschaft auf die Verletzung der Menschenrechte junger israelischer Männer im wehrpflichtigen Alter aufmerksam zu machen. Während der letzten zwei Jahre wurden mehr als 200 "CO-Alerts" verschickt um für die Unterstützung der in Israel inhaftierten Kriegsdienstverweigerer zu werben[1]. Die Internationale der Kriegsdienstgegner/innen und die israelische Organisation "New Profile" haben gemeinsam den Fall des Verweigerers Victor Sabranski bei der "Arbeitsgruppe zu willkürlicher Inhaftierung" der "Kommission für Menschenrechte bei den Vereinten Nationen" eingereicht[2]. Im Januar 2003 besuchte ein Vertreter der Internationale der Kriegsdienstgegner/innen Israel und traf verschiedene Gruppen, die zu den Themen Kriegsdienstverweigerung und Menschenrechte arbeiten, um die Situation der israelischen Verweigerer zu diskutieren.

Dieser Bericht basiert auf den Informationen der verschiedenen Gruppen und auf Diskussionen während des Aufenthalts in Israel im Januar 2003.

2. Rechtliche Situation

2.1. Wehrpflicht und Militärdienst [3]

Wehrpflicht existiert seit der Gründung des Staates Israel 1948. Die derzeitige rechtliche Grundlage der Wehrpflicht ist das Nationale Verteidigungsdienstgesetz von 1986.

Alle BürgerInnen Israel und Menschen, die ihren permanenten Wohnsitz in Israel haben, sind wehrpflichtig. Das Verteidigungsministerium hat jedoch seit der Gründung des Staates Israels immer von seinem Ermessensspielraum nach Artikel 36 dieses Gesetzes Gebrauch gemacht, und alle nichtjüdischen Frauen sowie alle palästinensischen Männer automatisch vom Wehrdienst befreit[4].

Der Wehrdienst dauert drei Jahre bei Männern und 20-21 Monate bei Frauen. Für Offiziere und einige Spezialisten, wie Ärzte oder Krankenschwestern, dauert er länger[5].

Neue Immigranten bekommen eine zweijährige "Aufnahmezeit", können jedoch während dieser Zeit zum Wehrdienst eingezogen werden. Sie werden für gleiche oder kürzere Zeiten verpflichtet, in Abhängigkeit ihres Alters, Geschlechts und Status als "potentielle Immigranten" oder "Immigranten"[6].

Reservedienst geht bei Männer bis zum Alter von 42 Jahren (54 für Offiziere) und bis 24 bei Frauen. Der Reservedienst beinhaltet einen jährlichen Dienst von einem Monat[7].

Traditionell wurde der Reservedienst als sehr wichtiger Bestandteil von Israels Verteidigungspolitik und als wichtiger Aspekt zum Aufbau einer nationalen Identität angesehen. Seit den 1980ern scheint sich die Haltung jedoch ein wenig verändert zu haben. Männer über 35 werden oft nicht zum Reservedienst einberufen, da sie als physisch ungeeignet eingestuft werden. Üblicherweise werden Männer im Alter von 41 oder 45 Jahren endgültig aus dem Militärdienst entlassen. Frauen werden allgemein überhaupt nicht zum Reservedienst einberufen[8].

Freistellungen sind möglich aus "Gründen verbunden mit den Anforderungen der Bildung, der Sicherheit oder der nationalen Wirtschaft, aus Familiengründen oder aus anderen Gründen" (Nationales Verteidigungsdienstgesetz, Art. 36). Dies betrifft medizinische Gründe und wegen krimineller Handlungen verurteilte Personen, doch auch Verweigerer aus Gewissensgründen haben Freistellung aufgrund von Untauglichkeit nach diesem Artikel verlangt. Die Freistellung vom Militärdienst ist eine vollkommen interne Prozedur, und Kriegsdienstverweigerer können an das "Gewissenskomitee" überwiesen werden (siehe Abschnitt 2.2).

Fehlende Bildung ist ein weiterer Grund für Freistellung, da Wehrdienstleistende eine mindestens 8-jährige Bildung absolviert haben sollen. Wer dies nicht vorweisen kann, aber trotzdem freiwillig dienen will bekommt eine Grundbildung, da - nach Ansicht der Behörden - jeder die Möglichkeit haben soll im Militär zu dienen[9].

Für die Befreiung religiöser Studenten und Frauen gelten spezielle Regelungen.

Männliche jüdische Studenten einer Yeshiva (religiöse Schule) bekommen eine Freistellung oder eine automatische Rückstellung bis sie das Alter für den Militärdienst überschritten haben. Es gibt eine Regelung wonach sie studieren können während sie den Streitkräften angehören. Auch männliche drusische Religionsstudenten werden freigestellt[10].

In Diskussionen über den Status der Streitkräfte kurz nach Gründung des Staates Israel argumentierten Vertreter orthodox religiöser Parteien, dass Yeshiva Studenten vom Militärdienst freigestellt werden sollten. Dies entspringt der jüdischen Tradition, wonach wenn ein Mann sein Leben religiösen Studien widmen will, die Gesellschaft ihm dies ermöglichen muss. Die Forderung der orthodoxen politischen Parteien die "Vernachlässigung des Torah-Studiums zu verhindern" wurde von den Behörden gebilligt. Doch in den vergangenen Jahren ist diese Handhabung zu einem Diskussionsthema in der israelischen Gesellschaft geworden[11].

Für verheiratete Frauen, schwangere Frauen und Mütter ist eine Freistellung möglich (Art. 38 (a) (b)). Frauen die während sie Schülerinnen waren zurückgestellt wurden und während dieser Zeit geheiratet haben können die Heirat nicht als Grund für eine Freistellung angeben.

Für Frauen soll es vergleichsweise einfach sein eine Freistellung zu bekommen; angeblich werden nur ca. 60 Prozent der verpflichteten Frauen wirklich eingezogen. Diese Zahl sinkt seit mehr als einem Jahrzehnt stetig[12].

2.2 Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung für Männer ist gesetzlich nicht anerkannt. Frauen wird es nach Art. 39 des Nationalen Verteidigungsdienstgesetzes nur teilweise gewährt, wonach Befreiung aus Gewissensgründen möglich ist.

Frauen können eine Freistellung vom Militärdienst aus Gewissensgründen nach Artikeln 39 (c) und 40 des Nationalen Verteidigungsdienstgesetzes verlangen, wonach religiöse Gründe Grundlage für eine Anerkennung sein können.

Art. 39 (c) betrifft die Freistellung von Frauen mit einem expliziten religiösen Hintergrund. Dieser besagt: "Eine weibliche Person im Militär-Alter, die in einer solchen Weise und unter einer solchen Aufsicht, wie sie in Vorschriften festgelegt werde, beweisen kann, dass Gewissensgründe oder Gründe verbunden mit dem religiösen Lebensstil ihrer Familie sie an einem Dienst in den Verteidigungskräften hindern, soll von der Pflicht dieses Dienstes befreit werden."

Art. 40 behandelt Freistellung aus religiösen Gründen. Danach ist eine Befreiung möglich, wenn: "(1) Gründe der religiösen Überzeugung sie an einem Dienst in den Verteidigungskräften hindern und (2) sie zu Hause und außerhalb des Hauses die Diät-Gesetze einhält (Anm.: also nur Kosher bereitetes Essen zu sich nimmt) und (3) sie am Sabbath nicht fährt."

Dieser Artikel ist in einer gewissen Weise zweideutig, da nicht festgelegt wird welche religiöse Überzeugung Grundlage für eine Befreiung sein kann. Jedoch haben die Militärbehörden immer angenommen, dass er nur auf orthodoxe jüdische Frauen zutrifft, die den Sabbath und die Kosher Regeln einhalten[13].

Ein schriftlicher Antrag muß vor dem ersten Termin bei der Wehrdienstverwaltung des Verteidigungsministerium an diese gerichtet werden. Die Prozedur für die Anerkennung beinhaltet eine Anhörung vor einem Freistellungs-Ausschuß, welcher aus einem Rabbi, einem Psychiater, einem Armeeoffizier, einem Repräsentanten der Öffentlichkeit, sowie einer weiblichen Soldatin bestehen kann[14]. Amnesty International bemerkt, dass "auch wenn das Gesetz Kriegsdienstverweigererinnen großzügiger behandelt als Männer, heißt dies noch nicht, dass Israel das Recht von Verweigererinnen auf Freistellung vom Militärdienst vollständig anerkennt. ... Zusätzlich erkennen israelische Gesetze das Recht von Frauen die bereits in der IDF gedient haben auf eine Befreiung vom Militärdienst aufgrund einer gewissensbegründeten Verweigerung nicht an"[15]. Das trifft auch für Frauen während der Ableistung ihres Dienstes zu, die keine Möglichkeit haben, einen Antrag auf KDV oder Freistellung zu stellen[16].

Die Gesetzgebung über die Befreiung religiöser Frauen ist auf der jüdischen Tradition begründet, die es Frauen nicht erlaubt entweder von der Autorität ihres Vaters zu Weichen oder in einer gemischt-geschlechtlichen Gesellschaft zu leben. Militärdienst von Frauen würde diesen beiden Vorschriften und somit der traditionell religiösen Lebensweise widersprechen[17].

Die Freistellung von Männern auf Grundlage von Gewissensgründen wird von der Gesetzgebung nicht erlaubt. Männliche Verweigerer aus Gewissensgründen versuchen in der Regel eine Befreiung aufgrund von "Untauglichkeit" nach Art. 36 des Nationalen Verteidigungsdienstgesetz zu erlangen.

Es gibt keine Möglichkeit die Entscheidung des Verteidigungsministeriums anzufechten. In der Vergangenheit gingen Petitionen an das oberste israelische Gericht, die jedoch nur selten von diesem geprüft wurden.

1995 wurde durch die Streitkräfte ein Ausschuß eingerichtet um KDV Fälle zu bearbeiten (das "Komitee für die Befreiung vom Verteidigungsdienst aus Gewissensgründen", in der Regel als Gewissens-Kommission bezeichnet). Es besteht ausschließlich aus Armeevertretern (möglicherweise wurde vor kurzem ein Zivilist in diese Kommission berufen[18]) und hat keine rechtliche Grundlage oder Maßstäbe für die Entscheidung der Anträge. Über dieses Komitee ist nur wenig bekannt. Nach Informationen der Gesellschaft für Zivile Rechte in Israel wird "das Komitee als eine Angelegenheit von Gnade und nicht von Rechten abgehalten. Es gibt keine Paragraphen, keine Formulare und keine klare Vorgehensweise oder Kriterien."[19] Amnesty International bemerkt in einem Bericht, die Gewissens-Kommission "habe keine rechtliche Grundlage. Eine interne Verwaltungsrichtlinie bestimmt die Zusammensetzung des Komitees und dessen Vorgehen und es gibt kein Recht Einspruch zu erheben. Diese Richtlinie wird nicht veröffentlicht".[20]

Nach Angabe von IDF Vertretern wird eine Kriegsdienstverweigerer an die Gewissens-Kommission weitergeleitet, wenn er einem Offizier mitteilt, dass er aufgrund von Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten kann. Jedoch werden in vielen Fällen Männer die ihre Kriegsdienstverweigerung vorbringen nicht an die Gewissens-Kommission weitergeleitet; dies ist besonders bei drusischen Verweigerern der Fall."[21]

Offizielle Angaben über die Arbeit des Komitees, die die Gesellschaft für Zivile Rechte in Israel von der IDF erhalten hat, zeigen eine geringe Zahl von Bewilligten Anträgen. Es ist weiterhin wichtig zu beachten, dass viele Verweigerer - besonders selektive Verweigerer - nie an die Gewissens-Kommission weitergeleitet werden, so dass die Aufstellung nur einen kleinen Teil aller Kriegsdienstverweigerer zeigt.

Tabelle: Anträge an das Komitee für die Befreiung vom Verteidigungsdienst aus Gewissensgründen















1998


1999



2000




Anträge



Teilweise Anerkannt[22]



Voll Anerkannt



Abgelehnt



Anträge



Teilweise Anerkannt



Voll Anerkannt


Abgelehnt



Anträge


Teilweise Anerkannt



Voll Anerkannt



Abgelehnt


Wehrdienstverweigerer


15



1



0


14



12




1



26



0



2


24


Wehrdienstleistende



7



0


0



7



10




1



9



1


0



8



Reservisten



14


1



2



11



11




1




11


0



2



9



Total


36



2



2



32



33



7


3



23



46


1



4



41


Wehrdienstverweigerer: Kriegsdienstverweigererung vor der Einberufung

Wehrdienstleistende: Kriegsdienstverweigerung während des aktiven Dienstes

Reservisten: Kriegsdienstverweigerung nach dem Militärdienst aber innerhalb der Reserve (und damit zu einem Monat Reservedienst pro Jahr verpflichtet)

Quelle: Vereinigung für Zivile Rechte in Israel, Daten veröffentlicht in Ha'aretz (Hebräische Ausgabe), Dezember 2001[23]

Neuere Daten sind bisher nicht verfügbar. Nach Angaben von Verweigerer-Gruppen hat die Gewissens-Kommission in den Jahren 1995-1997 zwei weitere Antragsteller anerkannt. Es wird vermutet, dass in den letzten Jahren die Anzahl der Antragsteller stieg, während weniger Anträge bewilligt wurden.[24]

Nach Angaben von Verweigerer Gruppen ist die Entscheidungsfindung für eine Befreiung aufgrund von Untauglichkeit (da es keine KDV für Männer gibt, werden Männer von der Gewissenskommission als ,untauglich' vom Wehrdienst befreit) eine relativ willkürliche Angelegenheit. Anträgen von überzeugten Pazifisten werden bessere Chancen auf Anerkennung gegeben, als solche von partiellen Verweigerern. Außerdem hat ein Antrag eine bessere Chance auf Bewilligung, wenn er nicht Gegenstand öffentlicher Aufmerksamkeit war, da die Behörden kein Interesse haben KDV-Fälle in politische Angelegenheiten zu verwandeln[25].

Es gibt viele Verweigerer deren Anträge auf Freistellung oder Einsatz innerhalb der Grenzen von vor 1967 (im Fall von selektiven/partiellen Verweigerern) abgelehnt wurden, die sich jedoch weiterhin weigerten zu dienen und daraufhin ins Gefängnis geschickt wurden (siehe Anhang). In anderen Fällen werden offensichtlich innerhalb der Armee informelle Absprachen mit Reservisten getroffen, die sich weigern in den besetzten Gebieten zu dienen. Dies liegt in der Hand des jeweiligen Vorgesetzten, wobei jeder Fall eigenständig behandelt wird ohne ein Exempel zu statuieren. In solchen Fällen kann es zu Absprachen innerhalb der Einheit kommen die zu einem Auftrag in Israel, einer Rückstellung bis die Einheit nicht in den Besetzten Gebieten operiert, unbewaffnetem Dienst innerhalb der Streitkräfte oder Befreiung aufgrund von medizinischen, gewöhnlichen oder arbeitsbedingten Gründen führen können. Allerdings gibt es kein Recht auf eine solche Art von Vereinbarung; der selektive Verweigerung unterliegt der Gnade seines Kommandeurs.

Das frühere Nationale Verteidigungsdienstgesetz verlangte von Frauen die vom Militär aus Gewissensgründen freigestellt wurden einen "Alternativen Zivildienst", doch dieser Dienst wurde nie wirklich geleistet. Seit 1977 wurde diese Forderung rechtlich ignoriert. Trotzdem bleibt eine der entscheidenden Fragen des Freistellungs Ausschusses für Frauen die Bereitschaft einer Frau einen alternativen Dienst zu leisten.[26]

KDVlern drohen weitere Einschränkungen im späteren Leben. Wer keine Dokumente vorweisen kann, die einen abgeschlossenen Militärdienst bescheinigen, wird oft mit Mißtrauen betrachtet. Das betrifft nicht nur Kriegsdienstverweigerer, sondern jeden und jede, die/der keinen Militärdienst geleistet hat, was die palästinensische Bevölkerung einschliesst[27].

3. Entwicklung der Kriegsdienstverweigerung in Israel

Für die Zeit seit 2000 stehen bisher keine offiziellen Daten zur Verfügung, obwohl die Gesellschaft für Zivile Rechte in Israel um die Statistiken der Arbeit der Gewissens-Kommission gebeten hat[28].

Seit dem Anfang der derzeitigen Intifada ist die Anzahl der Kriegsdienstverweigerer langsam gestiegen. Die meisten davon sind selektive Verweigerer, die einen Dienst in den palästinensischen Gebieten verweigern. Allerdings steigt auch die Zahl der verweigernden Wehrdienstleistenden. Am 3. September 2001 erklärten 62 Oberstufenschüler in einem Offenen Brief an den israelischen Premierminister Ariel Scharon ihre Absicht den Wehrdienst zu verweigern[29]. Anfang des folgenden Jahres bekam der "Brief der Kämpfer" der Gruppe "Mut zu Verweigern" - einer Gruppe von IDF Offizieren, die erklärten nicht in den Besetzten Gebieten zu dienen - noch stärkere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit[30]. Bis zum 29. Januar 2003 hatten 520 Reservisten diesen Aufruf unterschrieben.

Grafik: Entwicklung der Kriegsdienstverweigerung in Israel, Oktober 2000 bis Januar 2003


CO: Kriegsdienstverweigerung vor der Einberufung. Einige wurden an die Gewissens-Kommission weitergeleitet und von dieser abgewiesen, andere wurde nicht an diese weitergeleitet.

Selective CO: Verweigerung in den Besetzten Gebieten Militärdienst zu leisten. Die Mehrheit dieser Fälle sind Reservisten die zum Reservedienst eingezogen wurden.

Erstellt nach Informationen von Yesh Gvul und New Profile

Im April 2002 gab die Israelische Verteidigungs-Armee (IDF) die Notfall Mobilisierung von 20.000 Reservisten bekannt, was zu einer Spitze der Zahl inhaftierter Kriegsdienstverweigerer in diesem Monat führte[31]. Im April gab es allein mehr als 50 Fälle von Verweigerung die zu Haftstrafen führten. Seitdem blieb die Zahl der Inhaftierten höher. Im September 2002 wurde ein neuer Brief von Oberstufenschülern an Premierminister Ariel Scharon geschickt; diesmal mit mehr als 200 Unterschriften von Schülern die erklärten einen Dienst in den Besetzten Gebieten zu verweigern. Die Zahl der UnterzeichnerInnen ist mittlerweile auf mehr als 300 angestiegen[32].

Die Zahl der Kriegsdienstverweigerer in Israel steigt beständig, was auch bedeutet, dass dieses Thema dringender Aufmerksamkeit bedarf. Es ist jedoch so gut wie unmöglich, exakte Zahlen zu bekommen. Die verschiedenen Verweigerer-Gruppen in Israel schätzen, dass seit September 2000 mehr als 2000 Menschen ihre Kriegsdienstverweigerung erklärt haben. Mehr als 1100 Fälle sind gut dokumentiert.[33].

4. Inhaftierung von Kriegsdienstverweigerern

Nach Artikel 35 (a) (2) des Nationalen Verteidigungsdienstgesetz kann das Versäumnis der durch dieses Gesetz auferlegten Pflichten nachzukommen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.

Der Versuch den Militärdienst zu Umgehen kann mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden.

Verweigerung den Reservedienst zu leisten kann bis mit bis zu 56 Tagen Haft geahndet werden, wobei die Strafe bei wiederholter Verweigerung erneut verhängt werden kann.

Beihilfe zum Umgehen des Militärdienstes kann mit einer Geldstrafe oder bis zu 2 Jahren Haft geahndet werden[34].

Ignorieren der Einberufung wird als Versuch den Militärdienst zu Umgehen gewertet und kann somit mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden. In der Praxis überschreiten die Haftstrafen die Zeit von einem Jahr nicht[35]. In der Praxis werden Kriegsdienstverweigerer wegen eines der folgenden Vergehen verurteilt: Befehlsverweigerung, unerlaubte Abwesenheit, Desertion, Weigerung, sich mobilisieren zu lassen[36].

Wird ein Antrag auf Freistellung vom Wehrdienst abgelehnt wird die Person aufgefordert Wehr- oder Reservedienst zu leisten. Wiederholte Weigerung kann zu Disziplinarmaßnahmen oder einem Militärgerichtsverfahren führen. Wie oben erwähnt gibt es eine klar erkenntliche Vorgehensweise bei der Entscheidungsfindung im Fall von Kriegsdienstverweigerern. Militärgerichte haben Verweigerer zu bis zu anderthalb Jahren Haft verurteilt. Die Strafen sind meist weitaus kürzer, können aber wiederholt auferlegt werden. Sie können von 35 Tagen aufwärts sein und bis zu fünf Mal wiederholt werden. Nach dem Verlassen des Gefängnisses werden Personen entweder vergessen oder freigestellt. Im Regelfall wurden Verweigerer nach einer Gesamthaft von über 90 Tagen vom Militärdienst befreit. Jedoch ändert sich diese Vorgehensweise und in letzter Zeit wurden Verweigerer immer wieder verurteilt und haben so teilweise mehr als 150 Tage in Haft verbracht[37].

Es wird berichtet, dass drusische Verweigerer in der Vergangenheit besonders lange Haftstrafen für das Umgehen der Einberufung und Desertion bekommen haben[38].

Seit Oktober 2000 haben mehr als 181 Kriegsdienstverweigerer Zeit im Gefängnis verbracht - wobei die Mehrheit (151) den Dienst in den Besetzten Gebieten verweigerte (selektive Kriegsdienstverweigerung).

Während die Haftstrafen für die Weigerung in den Besetzten Gebieten zu dienen relativ konstant blieb - in der Regel 28 Tage, teilweise auch nur 14 oder 21 Tage oder in einigen Fällen 35 Tage - sind die Strafen für Wehrdienstverweigerung gestiegen. Es ist ersichtlich dass für verweigernde Wehrdienstleistende die 2001 einberufen wurden der Durchschnitt unter 90 Tagen lag, während 2002 Strafen von mehr als 100 Tagen verhängt wurden, mit einem Anstieg auf durchschnittlich 140 Tage für solche die seit August 2002 einberufen wurden (die Statistiken für Dezember 2002 und Januar 2003 sind trügerisch da diese Verweigerer noch weitere Haftstrafen zu erwarten haben).

Die Erhöhung der Strafen ist das Ergebnis wiederholter Inhaftierung. Bis 2002 wurden Wehrdienstverweigerer in der Regel vier oder höchstens fünf mal verurteilt, bis sie mehr als 90 Tage in Haft verbracht hatten. Daraufhin wurden sie dem "Untauglichkeits Komitee" vorgeführt, dass sie meist mit der Begründung "Untauglich für den Militärdienst" von diesem befreite. Die Entscheidung einen Wehrdienstverweigerer an das Komitee zu verweisen liegt beim "Klassifizierungs Offizier". In manchen Fällen leitete ein solcher Offizier einen Verweigerer bereits an das "Untauglichkeits Komitee" weiter, bevor dieser überhaupt 90 Tage Haft hinter sich hatte. Für Verweigerer die im Jahr 2002 einberufen wurden veränderte sich die Situation. Victor Sabranski, der im Mai 2002 einberufen wurde, verbrachte 126 Tage im Gefägnis. Wehrdienstverweigerer die seit dem August 2002 einberufen wurden mussten bereits fuenf, sechs, sieben oder sogar mehr Haftstrafen absitzen, ohne dass ein Ende in Sicht ist[39]. Im Fall von Jonathan Ben-Artzi, der bereits zum siebten Mal inhaftiert ist, wurde die Entscheidung an den Chef der Personalabteilung der IDF[40] weitergegeben - ein Anzeichen für eine Veränderung der Vorgehensweise.

Tabelle: Inhaftierung von Kriegsdienstverweigerern in Israel






























Datum



Oct-00



Nov-00


Dec-00



Jan-01



Feb-01


Mar-01



Apr-01



May-01



Jun-01



Jul-01



Gesamtzahl Fälle 1)


2



1



1



2



2



0


1



4



2


4


a) Selektive Verweigerer



2




1



2



2







2


2



3



b) Kriegsdienstverweigerer




1










1



2





1



a) Urteile selektive Verweigerer





















Gesamtstrafe (Tage)



84.0




28.0



49.0



77.0






42.0



23.0



68.0


Durchschnittsstrafe (Tage)


42.0



0.0



28.0


24.5



38.5



0.0



0.0



21.0



11.5


22.7



Gesamtzahl Urteile



4.0





2.0



2.0


3.0






3.0



2.0



3.0



Durschnittszahl Urteile


2.0



0.0



2.0



1.0



1.5



0.0


0.0



1.5



1.0


1.0


b) Kriegsdienstverweigerer





















Gesamtstrafe (Tage)




14.0










70.0



175.0





60.0



Durchschnittsstrafe (Tage)



0.0



14.0



0.0



0.0



0.0


0.0



70.0



87.5


0.0



60.0



Gesamtzahl Urteile




1.0











3.0


7.0





1.0


Durschnittszahl Urteile


0.0



1.0



0.0


0.0



0.0



0.0



3.0



3.5



0.0


1.0



Gesamtstrafe a) & b) (Tage)


84



14



28



49



77



0


70



217



23


128






























Datum



Aug-01



Sep-01



Oct-01



Nov-01



Dec-01


Jan-02



Feb-02



Mar-02


Apr-02



May-02



Gesamtzahl Fälle 1)



4


5



3



1



4



3



4


13



51



8


a) Selektive Verweigerer


3



4




1



1



3



3



11



50


8



b) Kriegsdienstverweigerer



1



1



3




3





1


2



1





a) Urteile selektive Verweigerer



















Gesamtstrafe (Tage)



114.0



86.0




28.0



14.0



53.0



84.0



301.0


1418.0



203.0



Durchschnittsstrafe (Tage)



38.0


21.5



0.0



28.0


14.0



17.7



28.0



27.4



28.4



25.4



Gesamtzahl Urteile



4.0



4.0





1.0



1.0


3.0



4.0



14.0


51.0



8.0



Durschnittszahl Urteile



1.3


1.0



0.0



1.0



1.0



1.0



1.3


1.3



1.0



1.0


b) Kriegsdienstverweigerer




















Gesamtstrafe (Tage)



84.0



28.0



267.0




325.0





91.0


189.0



126.0





Durchschnittsstrafe (Tage)


84.0



28.0



89.0



0.0



108.3



0.0


91.0



94.5



126.0


0.0


Gesamtzahl Urteile



3.0



1.0


6.0





8.0





5.0



8.0


5.0





Durschnittszahl Urteile



3.0


1.0



2.0



0.0


2.7



0.0



5.0



4.0



5.0



0.0



Gesamtstrafe a) & b) (Tage)



198


114



267



28



339



53



175


490



1544



203































Datum



Jun-02



Jul-02



Aug-02



Sep-02


Oct-02



Nov-02



Dec-02


Jan-03


Gesamtzahl Fälle 1)



8


8



16



6


8



6



10



4



a) Selektive Verweigerer



8



8



12



5



7


6



5



2


b) Kriegsdienstverweigerer






4


1



1





5



2



a) Urteile selektive Verweigerer

















Gesamtstrafe (Tage)



203.0


210.0



322.0



122.0


231.0



126.0



147.0



56.0



Durchschnittsstrafe (Tage)



25.4



26.3



26.8



24.4



33.0


21.0



29.4



28.0


Gesamtzahl Urteile


8.0



8.0



12.0


5.0



8.0



6.0



7.0



2.0



Durschnittszahl Urteile


1.0



1.0



1.0



1.0



1.1



1.0


1.4



1.0



b) Kriegsdienstverweigerer

















Gesamtstrafe (Tage)







567.0



80.0



145.0




224.0



35.0


Durchschnittsstrafe (Tage)


0.0



0.0



141.8


80.0



145.0



0.0



44.8



17.5



Gesamtzahl Urteile






23.0



1.0



4.0




7.0



2.0



Durschnittszahl Urteile



0.0


0.0



5.8



1.0


4.0



0.0



1.4



1.0



Gesamtstrafe a) & b) (Tage)



203


210



889



202



376



126



371


91


1) KDV-Fälle werden im Monat der ersten Inhaftierung gezählt. Im Falle von Reservisten (selektive Verweigerer) kann eine zweite Inhaftierung mehr als ein Jahr später erfolgen.

Der Anstieg der wiederholten Inhaftierung in Israel ist besonders beunruhigend. Dies steht im Gegensatz zur Resolution 2002/45 der UN Kommission für Menschenrechte, die sich explizit auf "Empfehlung 2 der Arbeitsgruppe zu willkürlicher Inhaftierung in ihrem Bericht (siehe E/CN.4/2001/14, Kapitel IV, Sektion B) ausgerichtet auf das Verhindern der Nutzung der Justizsysteme von Staaten um Kriegsdienstverweigerer zur Änderung ihrer Überzeugung zu zwingen" bezieht[41].

Grafik: Durchschnittliche Haftzeit für Wehrdienstverweigerung

Quellen: Daten von New Profile und Yesh Gvul

5. Schlußfolgerungen

Israels Behandlung von Kriegsdienstverweigerern verlangt dringende Aufmerksamkeit. Diese Vorgehensweise ist eine Verletzung der Erklärung der Menschenrechte (Artikel 18) und des Internationalen Vetrags über die Zivilen und Politischen Rechte (Artikel 18), zu deren Unterzeichnern Israel gehört.

Die Internationale der Kriegsdienstgegner/innen fordert das Menschenrechts Komitee auf von Israel die Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung, entsprechend mehrerer Resolution der UN Kommission für Menschenrechte, zu verlangen.

Die Internationale der Kriegsdienstgegner/innen wird weiterhin mit KDV-Gruppen in Israel für eine Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung arbeiten.

Andreas Speck

3. Februar 2003

Ergänzung: Seit Veröffentlichung dieses Berichts hat sich die Situation für israelische Kriegsdienstverweigerer weiter verschärft. Einige Wehrdienstverweigerer wurden vor Militärgerichten angeklagt, nachdem sie bereits weit über hundert Tage in wiederholten kurzen Haftstrafen verbüßt haben, wo ihnen bis zu drei Jahren Haft drohen. Der Ausgang dieser Verfahren ist noch unklar.



[1] Ein Archiv aller CO-Alerts findet sich auf der WRI Webseite unter http://wri-irg.org/cgi/news.cgi.

[2] War Resisters' International/New Profile: New Profile and War Resisters' International submit repeated imprisonment of conscientious objectors in Israel to United Nations Working Group on Arbitrary Detention, London/Tel Aviv, 20 September 2002, http://wri-irg.org/news/2002/newprofile.htm

[3] Dieses Kapitel basiert auf: Bart Horeman and Mark Stolwijk: Refusing to bear arms. A world survey on conscription< and conscientious objection to military service. War Resisters' International, 1998

[4] Sergeiy Sandler: Comment on 1st draft of this report, email 2 February 2003

[5] Society of St. Yves 1990. Response to War Resisters' International questionnaire. WRI, London.

[6] Society of St. Yves 1990. Response to War Resisters' International questionnaire. WRI, London, see also: DIRB, 29 October 1993.

[7] Institute for Strategic Studies 1997. Military Balance 1997/98. ISS, London.

[8] Documentation, Information and Research Branch (DIRB) of the Immigration and Refugee Board in Canada, 6 September 1996.

[9] Gouault, J. 1995. Service National, quelle options? Serie POUR Avec. GREP Editions/UNESCO, Paris.

[10] Amnesty International 1991. Conscientious objection to military service. AI, London, Amnesty International 1988. Israel and the occupied territories, conscientious objection. AI, London, Society of St. Yves 1990. Response to War Resisters' International questionnaire. WRI, London.

[11] Amnesty International 1988. Israel and the occupied territories, conscientious objection. AI, London, Peri, Yoram 1993. 'Israel - Conscientious Objection in a Democracy under Siege', in: Moskos, C.C., J.W. Chambers II. The New Conscientious Objection, from sacred to secular resistance. Oxford University Press, New York/Oxford.

[12] Sergeiy Sandler: Comment on 1st draft of this report, email 2 February 2003

[13] Documentation, Information and Research Branch (DIRB) of the Immigration and Refugee Board in Canada, 29 October 1993.

[14] Amnesty International 1988. Israel and the occupied territories, conscientious objection. AI, London, Society of St. Yves 1990. Response to War Resisters' International questionnaire. WRI, London.

[15] Amnesty International: Israel: The price of principles: Imprisonment of conscientious objectors. September 1999, AI Index: MDE 15/49/99

[16] Sergeiy Sandler: Comment on 1st draft of this report, email 2 February 2003.

[17] Peri, Yoram 1993. 'Israel - Conscientious Objection in a Democracy under Siege', in: Moskos, C.C., J.W. Chambers II. The New Conscientious Objection, from sacred to secular resistance. Oxford University Press, New York/Oxford.

[18] Sergeiy Sandler: Comment on 1st draft of this report, email 2 February 2003.

[19] Avner Pinchuk, Association for Civil Rights in Israel. Email to WRI, 26 January 2003

[20] Amnesty International: Israel: The price of principles: Imprisonment of conscientious objectors. September 1999, AI Index: MDE 15/49/99

[21] Amnesty International: Israel: The price of principles: Imprisonment of conscientious objectors. September 1999, AI Index: MDE 15/49/99

[22] Teilweise anerkannt. Das bedeutet, dass der Antragsteller in der Armee Dienst leisten muss, aber in einigen bestimmten Umständen vom Waffendienst befreit werden kann. Eine solche ,teilweise Anerkennung" ist oft für den Antragsteller vollkommen unakzeptabel.

[23] A summary of these figures was also published in the English edition of Ha'aretz: Aryeh Dayan: Pacifists are fighting hard against the draft. Ha'aretz, 4 March 2002

[24] Sergeiy Sandler, Official statistics from the Conscience Committee, Email to WRI, 26 December 2001

[25] Documentation, Information and Research Branch (DIRB) of the Immigration and Refugee Board in Canada, 18 August 1995.

[26] Society of St. Yves 1990. Response to War Resisters' International questionnaire. WRI, London.

[27] Gouault, J. 1995. Service National, quelle options? Serie POUR Avec. GREP Editions/UNESCO, Paris; DIRB, 21 January 1994.

[28] Avner Pinchuk: Email to War Resisters' International, 26 January 2003

[29] Joseph Algazy: High school seniors to PM: We refuse to be ´oppressors of the Palestinians', Ha'aretz, 6 September 2001.

[30] Barbara Plett: Reservists' rebellion highlights cracks. BBC News World/Middle East, 2 February 2002

[31] Sergeiy Sandler: 21 objectors in prison. Email to War Resisters' International, 3 April 2002

[32] Sergeiy Sandler: Comment on 1st draft of this report, email 2 February 2003.

[33] Sergeiy Sandler: Comment on 1st draft of this report, email 2 February 2003.

[34] Informed provided by Amnesty International 1991. Conscientious objection to military service. AI, London.

[35] Documentation, Information and Research Branch (DIRB) of the Immigration and Refugee Board in Canada, 29 October 1993.

[36] Sergeiy Sandler: Comment on 1st draft of this report, email 2 February 2003.

[37] See for example: War Resisters' International: ISRAEL: Seventh prison term for Jonathan Ben-Artzi, 16 January 2003, http://wri-irg.org/news/htdocs/16012003a.html; ISRAEL: Update on 12 imprisoned conscientious objectors and refuseniks, 22 January 2003, http://wri-irg.org/news/htdocs/22012003a.html

[38] Society of St. Yves 1990. Response to War Resisters' International questionnaire. WRI, London; Sergeiy Sandler: Delivering the message, loud and clear, The Broken Rifle No 53, November 2001, http://www.wir-irg.org/news/2001/pfp01-en.htm

[39] War Resisters' International: ISRAEL: Update on 12 imprisoned conscientious objectors and refuseniks. 22 January 2003

[40] The Other Israel: TOI Billboard: Hardening treatment of COs, fateful elections + many protests, Email, 17 January 2003

[41] Conscientious objection to military service, Commission on Human Rights resolution 2002/45, E/2002/23-E/CN.4/2002/200

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